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Prof. Wilhelm Kücker
Prof. Wilhelm Kücker lebt und arbeitet in München.
Er war von 1983 bis 1987 Präsident des Bundes Deutscher Architekten BDA. [Anm. d. Red.]

Liebe Kollegen!
in der Anlage finden Sie meinen Beitrag ‚Hessen vorn‘ in den BDA-Informationen des Landesverbandes Bayern, Ausgabe 3/4 2006. Diese Vierteljahreshefte existieren seit Jahrzehnten und sind eine Institution, die kein anderer Landesverband hat. Sie mögen daraus ersehen, dass ich sehr früh schon protestiert habe. Das ist Amtsanmaßung einer Einrichtung, deren Notwendigkeit ich bis heute nicht einsehe. Wir brauchen keine Behörde, sondern eine Gewerkschaft. Aber lassen wir das. In Hessen sehe ich einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Existenzsicherung der aufgeblähten so genannten ‚Akademie‘. Muss Albert Speer sich auch der Unterrichtung durch einen drittklassigen Dozenten unterwerfen? Prof. Walter Belz [Kammerer und Belz], Emeritus der Uni Darmstadt, hat man sich erdreistet, eine Vorladung zuzustellen!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Wilhelm Kücker

Hessen vorn: Fortbildung unter Zwang
Der gut aussehende ältere Herr, der den Leser des Deutschen Architektenblatts in seiner Juli-Ausgabe auf Seite drei freundlich anlächelt, ist Herr Sieghart Schmid, unser aller Oberpräsident. Was er uns, seinen Schutzbefohlenen, mitzugeben hat als Wegzehr auf unserem dornigen Berufspfad, ist jedoch weniger freundlich. Est nomen omen?
Er übermittelt uns sein „klares Bekenntnis zur Fortbildungspflicht“. Die dazu gehörenden Erläuterungen sind weniger klar. Von „inter- nationalen Standards“ ist die Rede, von „definierten Mindeststandards“ auch, um „in Augenhöhe“ (derzeit meiststrapazierte Journalistenmetapher) mit „unseren Nachbarn“ (wen meint er bloß?) konkurrieren zu können. Er will uns „Lust zur Pflicht“ machen. Und das liest sich wie eine Drohung.
In der darauf folgenden DAB-Nummer legt der Leiter der sogenannten Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, die als erste aus dieser Lust bitteren Ernst ge- macht hat – nach der populären Devise „Hessen vorn“ – mit „guten Gründen“ für die „Pflichtfortbildung“ noch einmal nach. Aus der Kernphysik wird die „Halbwertzeit“ von Fachwissen bemüht, die bekanntlich im- mer kürzer werde und zu energischem Handeln treibe. Aus der zur Pflicht gemachten „Qualitätssicherung“ resultiere der Verbraucherschutz. Na bitte: ganz daneben liegt er hier ja nicht, kann man doch auch das Bauen unter die Lebensmittel subsumieren und also auch unter deren Gesetzesschutz stellen. Mehrheitlich ist es ja heute in der Tat so ungenießbar wie Gammelfleisch.
Im Architektengesetz der jeweiligen Bundesländer sind die Kammermitglieder zu fachlicher Fortbildung angehalten. Von der hessischen Interpretation als eines Ermächtigungsgesetzes zur „strafbewehrten“ Zwangsmaßnahme findet sich darin nichts. Gern droht man in solcher Lage mit der EU-Keule. Deutscher Regelungswahn findet für alle nur er- denklichen Lebensbereiche immer wieder Bestätigung unter Verweis auf die Machenschaften in Brüssel. Wie entspannt reagieren darauf, wenn es denn wirklich so wäre, die anderen Europäer! Aber da findet sich nichts, was die Hessen rechtfertigen würde. Den „Richtlinien zur Fortbildung für Architekten in Europa“, ausgenommen in der ACE- Hauptversammlung (Architects’ Council of Europe) 2004 in Brüssel, entnimmt man nichts anderes, als dass den Architekten eine freiwillige Teilnahme an der Fortbildung anzubieten sei. „Voluntary“ steht da unmissverständlich im englischen Original!
Wie die Hessenkammer jedoch ihre Fortbil- dung zu regeln und zu maßregeln sich erdreistet, ist ein glatter Fall von Amtsanmaßung, zugleich aber auch ein Armutszeugnis, das den hessischen Architekten damit ausgestellt wird. Mit diesem indiskutablen Eingriff in die Freiheit eines freiheitlichen Berufsstands sind Grenzen überschritten, die unter keinen Umständen hingenommen werden können. Regt sich denn kein Widerstand?
Die Frage stellt sich da, ob diese „Akademien“ als tatsächlich gewinnorientierte Betriebe sich überhaupt mit den vom Gesetzgeber festgelegten Zwecken der Architektenkammern als Betreiber vertragen. Ihre Tendenz, sich immer wichtiger aufzublähen (das umtriebige Hessen auch hier wieder vorn), legt den nicht erst jetzt geäußerten Verdacht nahe, dass da Selbstzweck und Arbeitsbeschaffungspolitik eine unheilige Allianz eingegangen sind.
Es lohnt sich in diesem Zusammenhang, einen Blick in das „Programm 2. Trimester April – August der hessischen Akademie und (sic!) Managementberatung“ zu tun. Angeboten wird ein Sammelsurium vorwiegend banalen Lehrstoffs. Ich wäre in Verlegenheit, was ich zu eigenem Gewinn belegen sollte. Der „konservative“ Architekt (der immer noch Architektur machen möchte) findet sich darin nicht wieder. Wohl gibt es die Sparte „Planung und Gestaltung“. Aber was, um Himmelswillen!, haben Schallschutz und Brandschutz (für letzteren gleich zwei Veranstaltungen) damit zu schaffen? Und „Feng Shui“: Na, ist nicht wenigstens das etwas zur Inspiration und Erleuchtung für den Entwerfer?
Weithin hat man es hier mit Bauschul-Niveau und – man lese und staune – mit Nachhilfe in „Marketing“ zu tun (einer genuinen Architektentätigkeit?). Angelegentlich geht es um „neue Tätigkeitsfelder“, angesichts der Architektenschwemme noch verständlich. Aber das ist nicht Fortbildung sondern Umschulung. Was empfiehlt die Akademieleitung? Zum Beispiel „Immobilienverwaltung“, „Grundstückswertermittlung“ oder „Facilities Management“ (wenn ich nur wüsste, was das ist!). Ich vermisse einen Kurs zum Erwerb einer Taxifahrer-Lizenz. Die Inhalte der Umschulung decken sich übrigens auffällig mit dem, was Fachhochschulen unter Master-Studiengängen verstehen, jedenfalls, so weit das durch Werbung publik geworden ist, und womit die Rangfolge von Bachelor und Master auf den Kopf gestellt wird.
Das Berufsbild der Kammer, wie es sich für mich aus diesem Akademie-Programm erschließt, bewegt sich da, wo die Kammern längst angekommen sind: zwischen Unternehmer und Dienstleister. Hier haben wir es schwarz auf weiß: „Wir unterstützen Architekten und Ingenieure, unternehmerisches Denken und Handeln zu entwickeln, sowie ihre betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kompetenzen zu erweitern ... Sprechen Sie uns an!“ Ach, ich weiß nicht.
Dazu fällt mir jetzt Joseph Beuys ein: „Hiermit trete ich aus der Kunst aus.“ Noch bis in die sechziger Jahre hießen die Entwurfslehrstühle bei uns an der TH München „für Baukunst“. Von unfreiwilligem Hintersinn war 68 die Reaktion eines Ordinarius: „Wenn der Kollege W. die Baukunst jetzt weglässt, dann mache ich das auch.“
Die Art und Weise, wie die Zwangsfortbildung bürokratisch mit vermutlich ansehnlichem Personalaufwand abgewickelt wird (Erfassung, Kontrolle, Verfolgung), gibt das ganze Unternehmen vollends der Lächerlichkeit preis. Das Reglement sieht vor: Für das Absitzen eines „Fachvortrags“ von 45 Minuten wird ein „Fortbildungspunkt“ erworben. Pro Jahr sind deren 16 nachzuweisen. „Alle zwei Jahre wird überprüft, ob die notwendigen Punkte gesammelt wurden. Hat Mahnung keinen Erfolg, wird ein berufsordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet.“ Hartnäckige Verweigerer werden mit Streichung aus der Architektenliste, d.h. im Klartext doch mit Berufsverbot, bestraft. Dazu der Präsident der AK Hessen (ohne Ironie): „Sie sehen, werte Damen und Herren, wir meinen es ernst mit dem Thema Qualitätssicherung im Bereich des Berufsstandes der Architekten und Stadt- planer.“
Der Zwang ist natürlich nicht kostenfrei. Für die Einführung in „Feng Shui“ hätte ich zweimal 130 EURO hinzublättern. Dagegen sind die 920 EURO für den „Crash-Kurs in professioneller Immobilienverwaltung“ (48 Punkte!) eigentlich geschenkt, wenn ich bedenke, dass ich damit binnen nur einer Woche inklusive Prüfung die Qualifikation für einen ausgesprochen lukrativen Beruf erworben habe.
Eine Verpflichtung zur Fortbildung anderer klassischer Freiberufler wie der niedergelassenen Ärzte oder der Anwälte ergibt sich aus ihrer mehr oder weniger existentiellen Verantwortung gegenüber den Patienten bzw. Klienten. Sie ist hier unmittelbar einsichtig. Die Arbeit des Architekten hingegen ist damit gar nicht vergleichbar. In der Ästhetik zumal gibt es keinen „Fortschritt“ (Architektur ist keine Wissenschaft), sondern nur unterschiedliche Betrachtungs- und Deutungsweisen. Und bautechnisch muss man im Vergleich der durch Unsolidität und Schadensanfälligkeit gekennzeichneten neuen Systeme zu tradierten Bauweisen eher von „Rückschritt“ reden.
Was, bitteschön, hat sich denn beim Entwerfen von Bauten groß geändert seit Schinkel? Nun gut, er besaß (zu seinem und unserem Glück) noch keinen Zeichencomputer. Ihm genügten ein Stift, Reißbrett und -schiene, ein Dreieck und ein Zirkel. Geändert hat sich nur das Drumherum von Spezialisten, die dem Architekten beratend und ihm Arbeit ab- oder auch wegnehmend zur Seite stehen. Aber CAD hat doch bewirkt, dass die Bauten heute leider aussehen wie „Animationen“.
Eine Fortbildung, wenn es sie für den Architekten denn überhaupt geben kann, ist gefälligst jedem Einzelnen selbst zu überlassen. Wer sich für den freien Beruf entschieden hat, weiß um sein Risiko und dass er seine Arbeit (sein Werk, nicht Dienste!) in harter Konkurrenz zu leisten hat. Wenn ich technischen Rat brauche, weiß ich, wo ich ihn mir zu holen habe. Bestimmt nicht bei der hessi- schen Akademie. Wie weltfremd, anzunehmen, es würde mich weiterbringen, wenn ich mich der Zufälligkeit eines Programmangebots aussetzte und mich zweck- und ziellos mit Informationen belaste, die mir speziell nichts nützen.
Haben Sie sich, geehrter Herr Bundeskammerpräsident, schon einmal die Frage gestellt, wie es sich wohl erklärt, dass in der Schweiz, einem Land, das ohne Kammern und Akademien auskommt, die Architektur nicht nur in ihren Spitzenleistungen, sondern auch und gerade im Durchschnitt, so viel qualitätvoller ist als hierzulande?
wk
Fortbildungsordnung

IHA Initiative Hessischer Architekten