Matthias Jöckel

Liebe Kollegen,
die Initiative zur Abschaffung der Fortbildungsverpflichtung kann ich nur unterstützen. Ich habe Fortbildung schon betrieben, bevor diese Verordnung in Kraft getreten ist.
Leider konnten sich unsere Freunde bei der Kammer bei der letzten Novellierung der hessischen Bauordnung durchsetzen. Als die Landesregierung hier ansetzte, das Genehmigungsrecht zu vereinfachen, hat sich die Kammer ihre Zustimmung erkauft durch die Festschreibung der Fortbildungsverordnung. Ein kluger Schachzug zur Bestandssicherung der Kammerverwaltung in Wiesbaden !!!
Letztendlich dient die Fortbildungsverordnung  nur zur Arbeitsplatzerhaltung und Selbstbeweihräucherung der Zentrale in Wiesbaden, bei denen Zwangsmitglied zu sein wir alle das zweifelhaft Vergnügen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Mathias Jöckel, Architekt baugwerbl.

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Fortbildungsordnung

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